Realistische Verteilung von Fertigkeiten
Einleitung
Änderungen bei der Charaktererstellung
Nach der regulären Charaktererstellung – also nachdem 400 Punkte auf diverse Fähigkeiten verteilt und die Begabungswerte eines Charakters ermittelt wurden – erhält der Charakter 110 Bonuspunkte, die er auf drei festgeschriebene Fähigkeiten verteilen darf.
Diese sind:
- Ein Kampftalent nach Wahl (z.B. Schießen, Boxen, Ringen, Schwertkampf, etc. …),
- Aufmerksamkeit
- Menschenkenntnis.
Diese Bonuspunkte sind keine zusätzlichen Fertigkeitenpunkte, sondern eine permanente Erleichterung. Sie haben keinen Einfluss auf die Kategoriewerte Handeln, Wissen und Soziales.
Fähigkeiten dürfen mit diesen Bonus nicht über 80 steigen.
Es gibt keine Mindestanzahl an Bonuspunkten, die auf eine Fähigkeit verteilt werden muss. Es können auch null Punkte auf eine Fähigkeit vergeben werden.
Bonuspunkte dürfen auch auf Fähigkeiten verteilt werden, in die keine Fähigkeitenpunkte investiert wurden. Proben werden dann normal auf den entsprechenden Begabungswert (Handeln für Kampf, Wissen für Aufmerksamkeit und Soziales für Menschenkenntnis), erleichtert um die Anzahl der Bonuspunkte, abgelegt.